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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 12. Januar 2021 entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18, am 26. und 27. Januar 2021 im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen k e i n e  mündliche Verhandlung durchzuführen. Die Verhandlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Aktenzeichen:

14. Januar 2021 | AUFHEBUNG DER VERHANDLUNGSTERMINE in Sachen „Anhebung de

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

14. Januar 2021 (Donnerstag)

Nachricht:



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